Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Brief und Paket
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Brief_Paket/brief_paket-node.html
Telefon und Internet
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Telefon_Internet/telefon_internet-node.html
DDV-Robinsonliste
Jeder Verbraucher kann sich mit verschiedenen Schreibweisen seines Namens in die Robinsonliste eintragen lassen. Der Eintrag ist stets kostenlos und gilt für jeweils fünf Jahre. Die zeitliche Begrenzung verhindert, dass die Robinsonliste veraltet. Denn Namen und Adressen können sich schnell ändern, z.B. durch Umzug oder Heirat. Nach Erfahrung des DDV wird bei über 90 Prozent des Volumens an adressierten Werbebriefen die Robinsonliste eingesetzt.
https://www.ichhabediewahl.de/?cid=39 – 28.02.2918
Deutsche Robinsonliste
Der kostenlose Eintrag in die Robinsonliste schützt den Verbraucher besser vor unangeforderten Werbesendungen und Telefonanrufen.
https://www.robinsonliste.de – 28.02.2019
Der Abgleich deutscher Werbevermarkter erfolgt verschlüsselt.
Verbraucherdaten werden dabei in keinem Fall offen gelegt.